Grundsätze und Entgelte für die Benutzung von Räumen
der Stiftung Eutiner Landesbibliothek

  1. Einzelne Räume und deren Inventar in der Eutiner Landesbibliothek können Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen - insbesondere kultureller Art - auf Antrag zur Verfügung gestellt werden, wenn dadurch der eigentliche Nutzungszweck nicht beeinträchtigt wird. Die Räume können auch für Sitzungen der Organe und Einrichtungen des Kreises Ostholstein, der Stiftung zur Förderung der Kultur und der Erwachsenenbildung in Ostholstein sowie der Organe der Stadt Eutin unentgeltlich genutzt werden, soweit der Dienstbetrieb dieses zulässt.
  2. Ein Rechtsanspruch auf die Benutzung der Räume besteht nicht.
  3. Über die Bereitstellung der Räume für Veranstaltungen nach Ziffer 1 entscheidet der/die Leiter(in) der Eutiner Landesbibliothek, ggf. im Einvernehmen mit dem Stiftungsvorstand (Geschäftsführer/in). Die Benutzungserlaubnis kann mit Auflagen versehen werden.
  4. Die Überlassung der Räume an Dritte zur Durchführung parteipolitischer Veranstaltungen ist ausgeschlossen.
  5. Für die Benutzung der Räume wird ein Entgelt erhoben. Damit sollen insbesondere die Kosten für Heizung und Reinigung sowie für die Bereitstellung von Personal (Schlüsseldienst) kostendeckend abgegolten werden.
  6. Das Entgelt kann auf Antrag bei Vorliegen besonderer Gründe erlassen oder ermäßigt werden; über den Antrag entscheidet der Vorstand der Stiftung Eutiner Landesbibliothek.
  7. Die antragsstellenden Dritten haben dem/der Leiter(in) der Eutiner Landesbibliothek die für die Durchführung der Veranstaltung verantwortliche erwachsenen Person zu benennen, die während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend zu sein hat (Veranstaltungsleitung). Die Veranstaltungsleitung ist verantwortlich dafür, dass Räume und Einrichtung pfleglich behandelt werden und die Hausordnung eingehalten wird.
  8. Die Stiftung Eutiner Landesbibliothek haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung von Räumen in der Eutiner Landesbibliothek entstehen. Die Nutzer sind verpflichtet, die Stiftung Eutiner Landesbibliothek von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten ohne Rücksicht darauf, ob die Entstehung der Ansprüche auf einem bestimmten Verschulden beruht. Die Haftung der Stiftung Eutiner Landesbibliothek gegenüber dem Nutzer ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Schäden am Gebäude und der Einrichtung, die im Zusammenhang mit der Benutzung entstehen, kann die Stiftung Eutiner Landesbibliothek auf Kosten des Benutzers beseitigen, und zwar ohne Rücksicht auf Verschulden und darauf, wer diese Schäden verursacht hat. Die Stiftung Eutiner Landesbibliothek übernimmt für die vom Benutzer eingebrachten Gegenstände keine Verantwortung; diese lagern ausschließlich auf Gefahr des Benutzers in den zugewiesenen Räumen.
  9. Räume und Höhe der Entgelte
    Gebäude „Kavalierhaus“
    Seminarraum (2. Obergeschoss): 51,00 € -128,00 € täglich
    Lesesaal (Erdgeschoss): 26,00 € - 77,00 € täglich
    Bei der Festsetzung der Entgelte sind Nutzungsdauer, Intensität der Nutzung (Personenzahl) und Jahreszeit (Strom und Heizung) zu berücksichtigen.
  10. Die vorstehenden Festsetzungen treten am 10. Mai 2007 in Kraft.

Eutin, den 3. Mai 2007

Stiftung Eutiner Landesbibliothek
Vorstand

gez. Reinhard Sager